Oft gefragt

Wie verhält man sich in Krisensituationen?

Einen Überblick zu Vorsorge und Selbsthilfe in Katastrophenlagen bietet Ihnen das Infoprospekt der Landkreises Ludwigsburg unter diesem Link:

Sind Feuerlöscher in Mehrfamilienhäusern Pflicht?

Wand mit verschiedenen Feuerlöschern

Es gibt meist keine Feuerlöscherpflicht im Privatbereich. Dennoch werden Feuerlöscher in Ein- oder Mehrfamilienhäusern empfohlen, da diese zur Bekämpfung eines Entstehungsbrands dienen.

Haben Feuerlöscher ein Ablaufdatum?

Ja, Feuerlöscher haben eine beschränkte Lebensdauer. Hinweise dazu stehen direkt auf dem Feuerlöscher können Sie auf dem jeweiligen Etikett des Löschers entnehmen.

Kann man Feuerlöscher bei der Feuerwehr prüfen lassen?

Eine Prüfung bei der Feuerwehr ist nicht möglich. Hierfür gibt es Brandschutz-, Prüf- und Wartungsdienste, die über eine Internetsuche oder in den Gelben Seiten zu finden sind.

Was tun nach einem Brand?

1. Versicherung informieren

Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- oder Hausratversicherers. Melden Sie dort schnellstmöglich Ihren Schaden. Bitte denken Sie daran, alle Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen – sofern Sie in Miete sind außerdem mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter. So lassen sich Nachteile bei der Schadenregulierung vermeiden.

2. Gefährdung einschätzen

Ist das Feuer gelöscht und alles abgekühlt, werden Sie in Ihren Räumen und auf Ihrer Einrichtung Ruß und Rauchniederschlag feststellen. Ruß und angebrannte Materialien können giftige und reizende Stoffe enthalten. Ihre Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge der verbrannten Materialien, vom Brandverlauf und davon, wie die Rauchgase abgezogen sind.

In der Regel sind die Schadstoffe allerdings so stark an den Ruß gebunden, dass sie kaum über die Haut aufgenommen werden können. Es besteht für Sie also noch keine unmittelbare Gefahr, selbst wenn Schadstoffe gebildet wurden. Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo es auch deutlich sichtbare Brandverschmutzungen gab. Ist also der Schmutz entfernt, sind normalerweise auch die Schadstoffe beseitigt.

Bis Ihre Räume endgültig saniert sind, werden Sie mehr oder weniger intensiven Brandgeruch feststellen. Gesundheitsgefährdend ist das normalerweise nicht.

3. Sicherheitshinweise beachten

  • Betreten von Wohnung oder Haus frühestens eine Stunde nachdem das Feuer gelöscht wurde
  • Es muss außerdem ausreichend gelüftet worden sein
  • Die nicht vom Brand betroffenen Bereiche vor Schmutz schützen. Decken Sie dafür rußbedeckte Flächen im Gehbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich nasse Tücher zum Schuhe abtreten aus.
  • Nehmen Sie Klima- oder Lüftungsanlagen erst wieder in Betrieb, wenn sie von einem Fachmann überprüft und eventuell gereinigt wurden.

4. Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur recht kleine Mengen verbrannt sind und nur geringe Brandverschmutzung entstanden ist - wie das beispielsweise beim Brand eines Papierkorbs, einer Kochstelle oder eines Kerzengestecks der Fall ist - können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.

Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können von Fachfirmen, eventuell aber auch von Ihnen selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen muss dabei zunächst darauf geachtet werden, dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und dass kein Staub aufgewirbelt wird.

Schutzvorkehrungen beachten

  • Ziehen Sie Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff an.
  • Für Staubarbeiten benötigen Sie einen Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/ FFP3).
  • Verwenden Sie Schutzhandschuhe aus einer Leder- Textilkombination für Trockenarbeiten.
  • Für Nassarbeiten nehmen Sie Gummihandschuhe.

Wenn die Arbeiten nicht auf einmal erledigt werden können, gilt:

  • Handschuhe und Einmal-Anzüge im Bereich der Brandstelle ausziehen und dort belassen. Sie können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand das zulässt.
  • Filtrierende Halbmasken nur einmal tragen.
  • Bei Gummihalbmasken müssen die Hautkontaktflächen vor dem Wiederverwenden mit Wasser und Reinigungsmittel gesäubert werden.
  • Wenn Sie die Brandstelle verlassen haben, sollten Sie sich gründlich waschen, am besten stellen Sie sich unter die Dusche.

5. Entsorgung

Trennen Sie schon beim Aufräumen die Brandrückstände und Abfälle:

  • Verwertbare Bestandteile (Schrottverwertung)
  • Brennbare Bestandteile (Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel in die Restmülltonne geworfen oder über den Sperrmüll entsorgt werden.
  • Nicht verwertbarer Restmüll (Bauschutt). In der Regel handelt es sich hierbei um nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk). Sie gehören auf eine Deponie.
  • Sondermüll (Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien und Ähnliches)
  • Arznei- und Lebensmittel müssen entsorgt werden, wenn sie offen gelagert wurden, wenn die Verpackung vom Brandrauch durchdrungen ist oder wenn sie der Hitze des Feuers ausgesetzt waren.

Weitere Informationen: AVL, Telefon 07141 144-5656.

Sind Rauchmelder Pflicht?

Seit 2013 gilt in Baden-Württemberg, wie mittlerweile in allen anderen Bundesländern die Rauchmelderpflicht in allen Räumen, in denen geschlafen wird und in den Fluren, die als Fluchtweg aus diesen Räumen dienen. In den meisten anderen Bundesländern gelten ähnliche Regeln. Überprüfen Sie regelmäßig den Ladezustand der Batterie beziehungsweise ersetzen Sie diese, sobald ein ihr Gerät ein entsprechendes Warnsignal aussendet (meist ein leises piepsen).

Kohlenstoffmonoxid – die unsichtbare Gefahr

Kohlenmonoxid-Tester
stock.adobe.com/RalfGeithe

Was ist Kohlenstoffmonoxid und wie wirkt es?

Es ist geruch- und geschmacklos und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenstoffmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. Es ist ein nicht ätzendes und nicht reizendes Gas und wird daher vom Menschen nicht wahrgenommen.
Kohlenstoffmonoxid kann ein Mensch nicht bemerken – es löst bei uns keine Warnsensoren aus wie etwa Erdgas, dem ein warnender Geruchsstoff beigemischt ist. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff im Blutkreislauf. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. Schon im Verdachtsfall einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung muss schnell reagiert werden.

Gefahrenquellen

Häufig ist eine fehlerhafte Verbrennung in Gasthermen die Ursache von Unfällen. Aber auch das Grillen in geschlossenen Räumen und unsachgemäßer Umgang mit offenen Kaminen kann tödliche Gefahren mit sich bringen. Beim Rauchen von Shishas besteht zudem die Ge-fahr, dass bei der Verbrennung der Kohle ausreichend Sauerstoff fehlt und daher entsprechend viel Kohlenstoffmonoxid freigesetzt wird.
Eine weitere Gefahrenquelle ist das Betreiben von Gasstrahlern oder -pilzen in geschlossenen Räumen. Zudem setzen auch Verbrennungsmotoren Kohlenstoffmonoxid frei. Der Benzinrasenmäher oder die Benzinkettensäge sollte deshalb nie in geschlossenen Räumen repariert und dann ausprobiert werden.

Handlungshinweise

  • Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von einer Bewusstseinseinstrübung.
  • Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenstoffmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
  • Betreiben Sie Shishas nur in gut belüfteten Räumen oder besser nur im Freien.
  • Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise verursachende gasbetriebene Gerät aus.

Technische Vorsorge

  • Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
  • Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Prüfung der Heizungsanlage.
  • Es gibt mittlerweile Warnmelder, die, ähnlich wie Rauchwarnmelder, vor der Freisetzung von Kohlenstoffmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme oder dem offenen Kamin. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel.

Alarmieren Sie in jedem Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112!

Wo darf man in der Stadt grillen?

Bild eines Grillplatzes im Hintergrund, im Vordergrund ein Schild der Stadt Ludwigsburg mit der Aufschrift Grillverbot

Das Grillen ist in den öffentlichen Grünanlagen im Stadtgebiet Ludwigsburg nur an extra eingerichteten Grillstellen erlaubt.

Was macht die freiwillige Feuerwehr?

Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Organisation von Männern und Frauen die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Menschen und Tieren in Not zu helfen.

Neben der Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung gehören auch der Umweltschutz und die Mitwirkung bei größeren Schadensereignissen, wie Unwettern, zum Aufgabenspektrum der Feuerwehr. Durch Übungen,  theoretischen Unterricht und Weiterbildungen werden die dazu benötigten Fähigkeiten regelmäßigt trainiert und gefestigt.

Auch der vorbeugende abwehrende Brandschutz sowie die Brandschutzerziehung gehören zu den Tätigkeitsfeldern. Das können zum Beispiel Brandsicherheitswachdienste bei Großveranstaltungen aber auch Führungen von Schulklassen durch die Feuerwache sein.

Die Kameradschaft hat bei der Feuerwehr einen hohen Stellenwert. Mit gemeinsamen Ausflügen, Familienfesten und die Teilnahme an Stadt- und Gemeindefesten lassen sich die Freizeitaktivitäten mit deinen eines Vereins vergleichen.

Wie kann man Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr werden?

Sie interessieren sich dafür, Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsburg zu werden?

Anforderungen

  • Sie suchen ein Hobby, das interessante und vielseitige Aufgaben bietet?
  • Sie möchten Menschen in Not helfen?
  • Sie haben Interesse an modernster Technik?

Dann haben Sie schon die erste Hürde hinter sich! Weitere Anforderungen sind:

  • Sie sind zwischen 17 und 50 Jahre alt. (Jugendfeuerwehr bereits ab 10 Jahren)
  • Sie sind körperlich und geistig fit.
  • Sie sind belastbar.
  • Sie verfügen über sehr gute Deutschkenntnisse.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz und oder Arbeitsplatz in Ludwigsburg.

Kontakt

Rufen Sie uns unverbindlich an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Telefon: 07141 910-3700
E-Mail: mitmachen@feuerwehr-ludwigsburg.de

Feuerwehr als Beruf. Wie wird man Berufsfeuerwehrmann oder Berufsfeuerwehrfrau?

Der Fachbereich 37 schreibt in unregelmäßigen Abständen Stellen im feuerwehrtechnischen Dienst für die hauptamtliche Abteilung aus.

Nach einer erfolgreichen Bewerbung folgt die Einladung zu einem Auswahlverfahren. Hier werden mit einem Sporttest die körperliche und mit einem theoretischen Test (Mathematik, Deutsch, Geografie, Geschichte und aktuelles Zeitgeschehen) die geistige Eignung überprüft. Anschließend folgt ein Vorstellungsgespräch.

Was macht die Feuerwehr, wenn kein Einsatz ist?

Warten? Nein!

Die Tätigkeitsfelder außerhalb der Alarme und Einsätze sind weitreichend und vielfältig. Gerätschaften und Fahrzeuge der Feuerwehr Ludwigsburg müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Dies geschieht durch die Mitarbeiter der hauptamtlichen Abteilung 1. Bei über 40 Fahrzeugen und dazugehörigen Geräten ist dies ein fester Bestandteil im Tagesablauf.

In den Zentralen Werkstätten werden Atemschutzgeräte und Schläuche von Gemeinden und Firmen innerhalb Landkreises Ludwigsburg gewaschen, geprüft und falls erforderlich, repariert. Die Feuerlöscher der städtischen Gebäude werden ebenso auf der Hauptfeuerwache geprüft. Durch Ausbildungs- und Übungsdienste werden Handgriffe und Fähigkeiten regelmäßig trainiert und das Wissen durch theoretischen Unterricht ständig erweitert.

Ohne Verwaltung geht es auch bei der Feuerwehr nicht. Auch die freiwilligen Angehörigen der Feuerwehr Ludwigsburg werden vom Fachbereich 37, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, betreut. Eine Stadt unterliegt einer stetigen Veränderung, so auch in Ludwigsburg. Im Bereich des vorbeugenden abwehrenden Brandschutzes ist die Abteilung Gefahrenabwehrplanung ständig gefordert und unterstützt die Stadtverwaltung durch Stellungnahmen aus Feuerwehrsicht bei Beurteilungen zu Baugenehmigungsverfahren, Durchführung von Brandverhütungsschauen und berät zur Veranstaltungssicherheit.